Auftrag

Der Parifonds Bau bezweckt einerseits die Deckung der Kosten im Vollzug des LMV und des GAV Gleisbau sowie die Erfüllung weiterer Aufgaben vornehmlich sozialen Charakters. Andererseits bezweckt der Parifonds Bau die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung von Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten.

Vollzug

Im Vollzugs­bereich finanziert der Fonds die Aushandlung, die Überwachung und den Vollzug der Gesamt­arbeits­verträge des Bau­haupt­gewerbes. Ausserdem werden Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen und  Krankheiten, Kurse zur Arbeits­sicherheit und Aktionen zur Anwerbung und Förderung des Berufs­nachwuchses unterstützt, sowie Hilfe in sozialen Not­fällen geleistet. Die kantonalen und regionalen Aufgaben der paritätischen Berufs­kommissionen werden ebenfalls über die Geschäfts­stelle entschädigt.

Leistungen

Der Bildungsbereich entrichtet Entschädigungen beim Schul- und Kursbesuch. Die Leistungsentschädigung wird als Tagespauschale entrichtet. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie im Anhang 2 des Beitrags- und Leistungsreglements.

Zusammen­arbeit mit Dritt­organisationen

Das Beitragsinkasse für die unterstellten Arbeitnehmenden und Arbeitgeber wird von der AK66 (Consimo) besorgt. Für die Führung der Buchhaltung des Parifonds Bau ist die Unia Treuhand zuständig.

Beiträge

Alle dem LMV, dem GAV Gleisbau sowie Baukader Schweiz unterstellten Arbeit­nehmenden inkl. Lernenden haben unabhängig von einer Verbands­mitgliedschaft einen Vollzugs­kosten- und Aus-/Weiter­bildungs­beitrag von 0,7% des mass­gebenden Lohnes zu leisten. Der Arbeitgeber sorgt für Einzug und Ablieferung der Beiträge an den Parifonds Bau.

Die dem LMV oder GAV Gleisbau unterstellten Arbeit­geber haben einen Vollzugs­kosten- und Aus-/Weiterbildungs­beitrag von 0,5% des mass­gebenden Lohnes der dem LMV, dem GAV Gleisbau sowie dem Baukader­vertrag unterstellten Arbeit­nehmenden inkl. der Lernenden zu leisten.

Arbeit­geber mit einer Tätigkeit in der Schweiz bis 90 Tage pro Jahr haben 0,4% des massgebenden Lohnes (0,35% Arbeit­nehmer; 0,05% Arbeit­geber) der dem LMV, dem GAV Gleisbau sowie dem Baukader­vertrag unterstellten Arbeit­nehmer inkl. der Lernenden zu leisten, mindestens aber CHF 20.– pro Mitarbeiter und Arbeitgeber.

Leistungen

Grundbildung

ÜK:

Überbetriebliche Kurse und Lehrlingslager

EK, MK, PVK:

Einführungs-, Maschinen- und Prüfungs­vorbereitungs­kurse für Lehrlinge

BWM:

Regionale Ausscheidungen für die Berufs­weltmeisterschaft

BMS:

Berufsmittelschule bzw. Berufsmaturität BBG Art. 17.5: Kurse zur Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren gemäss Art. 38 bzw. Art. 17.5 des Berufsbildungsgesetzes (Erwachsenenlehre)

Weiterbildung

In der Weiterbildung werden folgende Ausbildungen unterstützt:

Details zu den unterstützten Ausbildungen in der Grund- und Weiter­­bildung sowie deren Leistungs­­­­ansätze sind im Leistungs­­­­reglement des Parifonds Bau.

Portal Bau

Für eine effiziente, kosten- und zeit­sparende Zusammen­arbeit der Arbeitgeber mit der Inkasso­stelle steht das Portal Bau zur Verfügung:

Beiträge

Die Vertrags­parteien haben das Inkasso der Beiträge Parifonds Bau der AHV-Ausgleichs­kasse des Schweizerischen Baumeister­verbandes übertragen.